AUFNAHMEGESUCH

Nach Art. 4 unserer Statuten kann Mitglied unseres Vereins werden, wer als Produktionsfirma in der Schweiz domiziliert ist und gewerbsmässig Eigenproduktionen, insbesondere Spielfilme, lange Dokumentarfilme, Experimentalfilme und AV-Programme herstellt.

Für die Aufnahmeformalitäten verweisen wir auf unser Aufnahmegesuch, dieses ist unserer Geschäftssstelle einzureichen. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand nach Konsultation seiner Mitglieder.

Aufnahmegesuch