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[ TÄTIGKEITEN VERBAND| VORSTAND |
AUFNAHMEBED. ]
Nach Art. 4 unserer Statuten kann Mitglied unseres
Vereins werden, wer als Produktionsfirma in der Schweiz
domiziliert ist und gewerbsmässig Eigenproduktionen,
insbesondere Spielfilme, lange Dokumentarfilme, Experimentalfilme
und AV-Programme herstellt.
Für die Aufnahmeformalitäten verweisen wir
auf unser Aufnahmegesuch, dieses ist unserer Geschäftssstelle
einzureichen. Über die Aufnahme entscheidet der
Vorstand nach Konsultation seiner Mitglieder.
Aufnahmegesuch
( PDF-Datei, 30 KB)
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