Der SFP hat gemeinsam mit GARP eine Gutachten in Auftrag gegeben, dieses bestätigt, dass in den Sitzungen des Begutachtungsausschusses die Ausstandsregeln verletzt wurden.
Das von Dr. iur. Töndury aus Zürich erstellt Gutachten stellt fest, dass an der Sitzung des Begutachtsungsausschusses vom 8. - 10. Juni 2009 die Autsstandsregeln verletzt wurden. Das Gutachten kommt zudem zum Schluss, dass die Aufteilung der Sitzung Spielfilme in Teilsitzung in der heutigen Form unzulässig ist. Das Bundesamt für Kultur muss nun rasch dafür sorgen, dass der gesetzmässige Zustand wieder hergestellt wird.